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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Bereich MANAGED SERVICES
(Fassung vom Jänner 2010)

Macher Solutions GmbH
Grawatschgasse 4/20
A - 1230 Wien

1. Geltungsbereich


Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen Macher Solutions und ihren Kunden (Auftraggeber) für alle Geschäfte, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Macher Solutions diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf gegenständliche Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeuten keine Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers.

2. Angebote/Bestellungen/Vertragsabschluß


Alle Angebote von Macher Solutions sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden und gelten vorbehaltlich allfälliger Irrtümer.
Bestellungen/Aufträge des Auftraggebers können schriftlich, per Telefax, via Email oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt - unter Geltung der in diesen AGB festgelegten Bedingungen - entweder mit der ausdrücklichen Bestätigung des Auftrags durch Macher Solutions (schriftlich, via Email oder Telefax) in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen mengenmäßigen Umfang oder unmittelbar durch Lieferung zustande.

3. Preise


Mangels abweichender Regelung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise laut Preisliste von Macher Solutions bzw. die vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Endkundenverkaufspreise. Sämtliche von Macher Solutions angeführten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, sonstiger Abgaben, Steuern und Gebühren. Allfällig zu entrichtende Gebühren nach dem Gebührengesetz trägt der Auftraggeber. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Spesen, wie Versandkosten, Fahrt-, Zeit- und Nächtigungsgelder dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

4. Änderungen von Preisen


Macher Solutions kann das bei Dauerschuldverhältnissen periodisch verrechenbare Entgelt mit Wirkung für die folgende Berechnungsperiode mit dreimonatiger Vorankündigung ändern, sofern nicht eine andere Art der Wertsicherung vereinbart ist. Dies gilt aber nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen. Einmalige Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Dies gilt aber nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie für bereits erbrachte Leistungen.

5. Zahlungsbedingungen/Zurückbehaltung/Aufrechnung


Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum – ohne jeden Abzug – auf das von Macher Solutions angegebene Konto zu erfolgen. Macher Solutions ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Bei Teilrechnungen gelten die für den gesamten Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungenen analog. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungs-ansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Ansprüche von Macher Solutions ist nur zulässig, wenn diese von Macher Solutions schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist Macher Solutions für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Außerdem schuldet der Auftraggeber Macher Solutions Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen.

7. Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferten Produkte (Hard- und Software) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich allfälliger Nebenkosten, sowie sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandener bzw. entstehender Forderungen im Eigentum von Macher Solutions. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Veränderungen und/oder anderwertige Verfügungen über die Produkte, soweit sie über die ordnungsgemäße Benützung hinausgehen, nur im Einvernehmen mit Macher Solutions vorgenommen werden. Ebenso bleiben die für Test und Demonstrationszwecke gelieferten Produkte und die während einer Reparatur zur Verfügung gestellten Ersatzgeräte oder Ersatzteile Eigentum von Macher Solutions. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu sorgen. Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an Macher Solutions faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleiches herantreten, ist Macher Solutions berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge/des Vertrages die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verlangen und den weiteren Gebrauch zu untersagen.

8. Liefer- und Leistungszeiten


Angaben über Liefer- und Leistungszeiten von Macher Solutions verstehen sich lediglich als Richtwerte, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von Macher Solutions. Macher Solutions kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, dass die Lieferung oder Leistung aus nicht von Macher Solutions zu vertretenden Gründen unmöglich wird.

9. Stornierungen


Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Macher Solutions zulässig. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist Macher Solutions berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % des gesamten Auftragswertes zu verrechnen.

10. Höhere Gewalt


Fälle höherer Gewalt befreien Macher Solutions von ihren Verpflichtungen. Allenfalls vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere treiks, Kriegsereignisse, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen im Land einer Produktionsstätte oder in einem Land, durch das die Produkte transportiert werden sollen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern. Fehlerbehebungen und Leistungen, die aufgrund von Fällen höherer Gewalt im Bereich des Auftraggebers nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt und werden extra berechnet.

11. Lizenz- und urheberrechtliche Bedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten. Entsteht durch die Leistungen von Macher Solutions ein Urheberrecht, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebs. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers bzw. des Urheberrechtshalters zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

12. Gewährleistung

Für von Macher Solutions an den Auftraggeber gelieferte Produkte gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers/Lieferanten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften gelten nur dann als Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich als Zusicherung gekennzeichnet sind. Mängelrügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Beanstandete Produkte dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit Macher Solutions zurückgesandt werden. Macher Solutions wird nach ordnungsgemäßer Mängelrüge in erster Linie durch Verbesserung gewährleisten. Die Verbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung oder dadurch, dass Macher Solutions Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden oder das Auftreten eines Fehlers zu umgehen. Hierbei wird der Auftraggeber Macher Solutions alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Im Falle einer fristgerechten Mängelrüge steht Macher Solutions das Recht zur Besichtigung und Prüfung des Mangels in unverändertem Zustand zu. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, beginnend mit der Lieferung der Produkte bzw. mit der Beendigung der Dienstleistung. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Die Gewährleistung schließt Leistungen für außerhalb der Republik Österreich installierte Produkte nicht ein, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Ferner übernimmt Macher Solutions keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger sowie auf ungeeignete klimatische und technische Bedingungen zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Macher Solutions Änderungen, Ergänzungen, Instandsetzungen oder sonstige Eingriffe vornimmt oder vornehmen lässt. Die Behebung von allfällig dadurch verursachten Mängeln erfolgt gegen gesonderte Verrechnung. Gleichfalls wird eine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Produkten nur dann von Macher Solutions übernommen, wenn sich Macher Solutions ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichtet hat.