Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Macher Software EDV-Dienstleistung- und Softwareentwicklungs-Gesellschaft mbH (im folgenden Macher Software genannt) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen zugrunde. Dies gilt auch für Folgeaufträge.
2. Macher Software erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Macher Software ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Bei den von Macher Software angebotenen Dienst- und Werkleistungen handelt es sich insbesondere um Beratung, Unterstützung, Schulung, Organisations-, Programmierungsarbeiten in der Datenverarbeitung, Wartung von Programmen und EDV-Geräten sowie Systementwicklung, -modifikation und -beratung.
II. Leistungsumfang / Arbeitsergebnisse
1. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistung orientieren sich an dem Auftrag, dem Lasten- und Pflichtenheft sowie der Bestellung und dem Abruf von Dienstleistungen durch den Kunden. Allein maßgeblich für Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind aus-schließlich die auf Basis dieser vorgenannten, vom Kunden zu erbringenden Unterlagen, erstellten schriftliche Auftragsbestätigung von Macher Software. In dieser Auftragsbestätigung nimmt Macher Software inhaltlich Bezug auf die vom Kunden zu erstellenden Unterlagen.
2. Alle Rechte an von Macher Software für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnisse stehen - nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung - dem Kunden zu. Für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die von Macher Software oder zusammen mit dem Kunden entwickelt wurden, gewährt der Kunde Macher Software und den mit ihr verbundenen Unternehmen eine unbefristete, nicht ausschließliche, unentgeltliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung in anderen Projekten von Macher Software.
III. Leistungszeiten
1. Die Durchführung der von Macher Software zu erbringenden Leistungen erfolgt werktags während der üblichen Geschäftszeiten von Macher Software. Werden vom Kunden bestimmte Reaktionszeiten erwartet, innerhalb derer Macher Software mit der Behebung eines Mangels oder Defekts und/oder der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung beginnen muss, so sind diese zwischen den Parteien einzelvertraglich zu vereinbaren.
2. Haben die Parteien für die Erbringung der Leistungen durch Macher Software Zeitpläne einzelvertraglich vereinbart, so sind diese Zeitpläne für Macher Software nur dann verbindlich, wenn der Kunde seine ihm obliegenden, für die Leistungserbringung durch Macher Software erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt. Zu diesen Mitwirkungspflichten gehören insbesondere das Benennen von autorisierten Kontaktpersonen, die Lieferung von Informationen und Überlas-sung von Unterlagen, die Bereitstellung von Schreibkapazität und Unterstützung durch Hilfskräfte, soweit erforderlich, im Fall von Programmierarbeiten die Bereitstellung von Rechnerzeiten (inklusive Operating) während der normalen Arbeitszeit, von Testdaten und von Datenerfassungskapazität.
3. Wird Macher Software bei vereinbarten Leistungszeiten an der Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die Macher Software nicht zu vertreten hat, gehindert, so verlängern sich die einzelvertraglich vereinbarten Leistungszeiten jeweils in angemessenem Umfang. Dies gilt auch, wenn das Hindernis vom Kunden zu vertreten ist.
IV. Vergütung / Honorar und Zahlung
1. Art und Umfang der Vergütung / Honorierung der von Macher Software zu erbringenden Leistungen werden zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart.
2. Wird eine Vergütung / Honorierung auf Zeitbasis vereinbart, so erfolgt mangels anderweitiger einzelvertraglicher Vereinbarungen die Abrechnung auf Stundensatzbasis für die in einem Monat erbrachten Leistungen jeweils am Monatsende.
3. Ist zwischen den Parteien eine monatliche Pauschalvergütung/ -Honorierung vereinbart, so beginnt die Vergütungs-/Honorierungspflicht mit dem Tag des einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbeginns. Bei Teilmonaten wird je Kalendertag anteilig der monatlichen Pauschalvergütung/-honorierung berechnet.
4. Die Vergütung / das Honorar versteht sich zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Soweit nicht anderweitige einzelvertragliche Absprachen getroffen wurden, ist Macher Software berechtigt, die vereinbarte Vergütung / Honorierung an die, die Höhe der Vergütung / Honorierung beeinflussenden, Kostenfaktoren angemessen anzupassen. Macher Software hat dem Kunden die beabsichtigte Änderung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund dieser beabsichtigten Änderung das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Wird von Seiten des Kunden eine solche Kündigung nicht ausgesprochen, so wird die Änderung der Vergütung/Honorierung mit Beginn des dritten Monats nach Ablauf des Monats, in dem die Änderung dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam.
6. Zahlungen sind - sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde - sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7. Hat sich Macher Software gegen Zahlung einer Pauschalvergütung/ -Honorierung zur Erbringung von Wartungsleistungen verpflichtet, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte monatliche Pauschalvergütung/ -honorierung monatlich im voraus bis zum 3. des jeweiligen Kalendermonats zu bezahlen.
8. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Macher Software berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10. Macher Software ist nicht verpflichtet, Zahlungen mit Schecks oder Wechseln zu akzeptieren. In jedem Fall werden diese Erfüllungsgemäß unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Kunden angenommen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung übernimmt Macher Software in keinem Fall Gewähr.
V. Gewährleistung bei Werkleistungen
1. Für den Fall, dass sich Macher Software zur Erbringung von Werkleistungen verpflichtet hat und dass von Macher Software zu vertretende Mängel an einer erbrachten Werkleistung vorliegen, ist Macher Software zunächst verpflichtet, die Werkleistung unentgeltlich nachzubessern. Schlagen mehr als zwei Nachbesserungsversuche fehl, lehnt Macher Software die Nachbesserung unberechtigterweise ab, ist diese für den Kunden nicht zumutbar oder erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, so hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen.
2. Die Gewährleistung von Macher Software erstreckt sich nur auf die von Macher Software erbrachten Werkleistungen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die einwandfreie Funktion von EDV-Gesamtsystemen, sofern das EDV-Gesamtsystem nicht vollumfänglich von Macher Software stammt.
3. Macher Software erbringt die geschuldeten Werkleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach dem allgemeinen Kenntnis- und Erfahrungsstand, wo-bei nach dem Stand der Technik im Bereich der Datenverarbeitung Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden können.
4. Mängelgewährleistungsanspruch verjährt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abnahme der Werkleistung durch den Kunden.
5. Nach Fertigstellung der Werkleistung teilt Macher Software dem Kunden die Abnahmefähigkeit der Leistung mit. Die Parteien vereinbaren innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Abnahmefähigkeit der Werkleistung einen Abnahmetermin. Die Leistung gilt als abgenommen, sofern nicht innerhalb von zehn Tagen nach Durchführung des Abnahmetermins bzw. nach Ablauf der Frist zur Vereinbarung eines Abnahmetermins eine begründete und die einzelnen Mängel aufführende Beanstandung des Kunden bei Macher Software eingegangen ist. Eine produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden steht der Abnahme gleich.
6. Der Kunde ist verpflichtet, Macher Software den zur Erfüllung von Gewährleistungsanspruch erforderlichen ungehinderten Zugang zu den betroffenen Geräten und Anlagen einzuräumen.
7. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die durch unsachgemäß und ohne Zustimmung von Macher Software vorgenommene Arbeiten oder Änderungen an den Werkleistungen von Macher Software durch den Kunden verursacht wurden.
VI. Haftung
1. Macher Software haftet generell nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten") durch Macher Software, haftet Macher Software begrenzt auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden auch für leichte Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen.
3. Im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften haftet Macher Software für Folgeschäden nur dann, wenn die von Macher Software abgegebenen Zusicherungen den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollten.
VII. Sonstige Bestimmungen
1. Macher Software wird vertrauliche Daten und Informationen des Kunden, die Macher Software im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden den Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes entsprechend vertraulich und sorgfältig behandeln. Macher Software wird seine Mitarbeiter entsprechend einweisen und verpflichten.
2. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen bzw. durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ausschließlich der Hauptsitz von Macher Software.
4. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich.
5. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Macher Software seinen Hauptsitz hat. Macher Software ist nach seiner Wahl jedoch berechtigt auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen.
AGBs - Seminare
Besondere Hinweise
Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei telefonischer Vorbuchung nehmen wir nur eine Platzreservierung vor, die für Macher Software eine Woche bindend ist. Sobald Ihre schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, wird die Platzreservierung in eine feste Buchung umgewandelt. Für alle Seminare, die von Macher Software durchgeführt werden, gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Macher Software".
Seminarunterlagen:
Jeder Teilnehmer erhält zum Seminarbeginn ausführliche Arbeitsunterlagen.
Qualitätsgarantie:
Die Macher Software tut alles, damit der Seminarbesuch für Sie erfolgreich ist. Sollte ein Seminar nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, finden wir eine Lösung. Beanstandungen teilen Sie uns bitte innerhalb einer Woche nach Kurs Ende Eingeschrieben mit.
Anmeldebestätigung:
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung geht Ihnen umgehend eine Anmeldebestätigung zu. 10 Werktage vor Kurstermin erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung mit einer Anfahrtsskizze.
Seminarzeiten:
Die Seminare beginnen am ersten Seminartag in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz zwischen 9:00 und 9:30 Uhr. Seminarende ist in der Regel zwischen 17:00 und 18:00 Uhr. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Teilnahmebestätigung. Abweichungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Nachweis der Seminarteilnahme:
Die Teilnahme an einem Seminar wird durch ein Zertifikat bestätigt.
I. Allgemeines:
Allen Leistungen im Rahmen standardisierter Seminare in den Schulungsräumlichkeiten von Macher Software (kurz: "Offene Seminare") bzw. in den Räumen des Auftraggebers (kurz: "Inhouse-Seminare) sowie kundenspezifischer Seminare (kurz: "Customized-Schulungen") liegen diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN FÜR MACHER SOFTWARE - SEMINARE von Macher Software zugrunde. Mit der Anmeldung werden diese Seminarbedingungen anerkannt.
II. Seminaranmeldung und Bestätigung
Eine Anmeldung zu den Seminaren ist telefonisch, per Brief, per FAX oder per E-MAIL möglich. Bei einer telefonischen Anmeldung nimmt Macher Software nur dann eine Reservierung vor, soweit innerhalb von 7 Kalendertagen Macher Software eine schriftliche Anmeldung zugeht.
Der Auftraggeber/Teilnehmer erhält Anschließend im Regelfall eine schriftliche Bestätigung, wobei grundsätzlich die vorliegenden Seminarbedingungen zur Anwendung kommen.
Die Daten des Auftraggebers/Teilnehmers werden im Rahmen der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert und für interne Zwecke verarbeitet.
III. Offene Seminare
a) Preise
Die Seminarpreise verstehen sich je Teilnehmer (soweit sich nichts anderes ergibt) und zzgl. der bei Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den angegebenen Seminarpreisen sind in aller Regel folgende Leistungen enthalten: Seminardurchführung, Seminarunterlagen und das Entgelt für die Nutzung der technischen Einrichtungen für Unterrichtszwecke. Eine Pauschale für die Pausenbewirtung und/oder das Mittagessen eines Seminarteilnehmers ist enthalten.
Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises.
b) Absage des Seminars durch den Auftraggeber/Teilnehmer
Absagen durch den Teilnehmer sind kostenfrei, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor Seminarbeginn schriftlich bei Macher Software eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Absage werden 75 % des Seminarpreises zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen ist der Seminarpreis in der gesamten Höhe fällig.
c) Absage des Seminars durch Macher Software
Macher Software behält sich auch bei erfolgter Anmeldebestätigung vor, das jeweilige Seminar bis 10 Kalendertage vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei nicht ausreichender Anzahl von Teilnehmern. Die betroffenen Teilnehmer werden informiert.
Weitergehende Ansprüche stehend dem Auftraggeber/Teilnehmer im Falle einer rechtzeitigen Absage des Seminars durch Macher Software nicht zu.
d) Durchführungsabweichung
Macher Software behält sich vor, die Inhalte als auch die Trainingsunterlagen sowie die Dauer und die Preise für Offene Seminare zu ändern.
IV. Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung der Vergütung für Offene, Inhouse und Customized Seminare erfolgt nach Seminarbeginn, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Ansprüche von Macher Software können nur dann mit Gegenforderungen des Auftraggebers/Teilnehmers verrechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Seminarzeiten
Die Seminare finden in der Regel von 9:00 - 17:00 Uhr statt. Abweichungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
VI. Copyright
Sämtliche Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus bleiben dem Hersteller bzw. Rechte- Inhaber vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Hersteller bzw. Rechte- Inhaber reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden.
VII. Eingetragene Warenzeichen
Macher Software übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Seminarprogramm erwähnten Produkte, Verfahren und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.
VIII. Sonstiges
Nebenabreden bedürfen der Schriftform
Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Macher Software, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Macher Software - Seminare ersetzen alle vorangegangenen.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Macher Software und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Installation von EDV-Geräten, Standardsoftware und Zubehör (im folgendem als „Produkte" bezeichnet).
2. Macher Software erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht an. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Macher Software ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Macher Software sind bezüglich Preis und Mengen freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Auslieferung der betreffenden Produkte. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Macher Software schriftlich bestätigt worden sind.
2. Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von Macher Software zu liefernden Produkte gestellt, so hat er diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen.
3. Der Kunde ist für eine Dauer von 2 Wochen an seine Bestellungen gebunden.
III. Preise
1. Die Preise von Macher Software gelten - sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist - ab Firmensitz/Lager von Macher Software exklusive Verpackung und Versandkosten. Diese Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Sofern nichts anderes vereinbart ist gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preis- und Konditionsliste.
2. Bei vereinbarten Preisen ist Macher Software berechtigt, eine angemessene Angleichung an gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten vorzunehmen, sofern seit Vertragsabschluß mindestens 6 Wochen vergangen sind und die Kostensteigerungen nach Vertragsabschluß eingetreten sind.
3. Die für einen konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind für Nachbestellungen zu diesem Auftrag nicht verbindlich.
IV. Zahlung
1. Zahlungen sind - sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Kosten für die Installation von Produkten durch Macher Software werden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Macher Software berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 3% über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Macher Software ist nicht verpflichtet, Zahlungen mit Schecks oder Wechseln zu akzeptieren. In jedem Fall werden diese erfüllungsgemäß unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Kunden angenommen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung übernimmt Macher Software in keinem Fall Gewähr.
5. Wird Macher Software eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder die Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren bekannt, oder gerät der Kunde mit einer seiner Zahlungen in Rückstand, so ist Macher Software berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
V. Lieferungen und Lieferfristen
1. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Produkte den Firmensitz / das Lager von Macher Software verlassen haben Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferungen.
2. Die von Macher Software angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
3. Ist die Leistung von Macher Software von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so ist Macher Software berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Lieferfristen entsprechend zu verlängern, sofern Macher Software selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft Macher Software nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war.
4. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen usw., die außerhalb des Einflussbereichs von Macher Software liegen und von Macher Software nicht zu vertreten sind. Macher Software wird das Vorliegen solcher Hindernisse dem Kunden unverzüglich mitteilen. Wird die Lieferung durch einen der oben genannten Umstände für Macher Software unmöglich oder dauert die Verzögerung um mehr als 6 Monate an, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurückzutreten.
5. Ist zwischen Macher Software und dem Kunden einzelvertraglich gesondert vereinbart, dass Macher Software die Installation der Produkte durchführt, so gelten hierfür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Macher Software zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, diese werden dem Kunden auf entsprechende Nachfrage ausgehändigt und/oder können bei Macher Software eingesehen werden.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Macher Software behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
2. Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er bereits zu diesem Zeitpunkt Macher Software alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte zustehen. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Kunde bis auf Widerruf durch Macher Software berechtigt und verpflichtet. Die Befugnis von Macher Software, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Kunde hat Macher Software alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Macher Software gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, verpflichtet sich Macher Software, Forderungen nicht selbst einzuziehen.
3. Der Kunde darf keine Verfügungen über die Vorbehaltsware treffen, die die Rechte von Macher Software beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -abtretung. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme durch Dritte hat der Kunde Macher Software unverzüglich davon zu benachrichtigen.
4. Übersteigen die Macher Software übertragenen Sicherheiten bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist Macher Software auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.
VII. Gewährleistung
1. Die gelieferten Produkte sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel ist dieser Macher Software innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung Macher Software durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
2. Für den Fall, dass von Macher Software zu vertretende Mängel an den gelieferten Produkten vorliegen, ist Macher Software zunächst nach ihrer Wahl berechtigt, schadhafte Teile unentgeltlich nachzubessern oder den Kunden neu zu beliefern. Schlagen mehr als zwei Nachbesserungsversuche fehl, lehnt Macher Software die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigterweise ab, oder sind diese für den Kunden nicht zumutbar, z.B. weil die Ersatzlieferung von Macher Software ungebührlich verzögert wird, so kann der Kunde den Vergütungsanspruch herabsetzen (mindern) oder den Vertrag rückgängig machen (wandeln).
3. Die Gewährleistung von Macher Software erstreckt sich nur auf die von Macher Software gelieferten Produkte. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die einwandfreie Funktion von EDV-Gesamtsystemen, sofern das EDV-Gesamtsystem nicht vollumfänglich von Macher Software stammt.
4. Mängelgewährleistungsanspruch verjährt innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ablieferung beim Kunden.
5. Informationen zu den Einsatzbedingungen der Produkte finden sich in der jeweiligen Bedienungsanleitung. Der Kunde wird diese beachten.
6. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung der Produkte
- natürliche Abnutzung
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
- nicht verwendungsgerechter Einsatz sofern dies nicht auf ein Verschulden von Macher Software zurückzuführen ist.
VIII. Haftung
1. Macher Software haftet generell nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten") durch Macher Software, haftet Macher Software begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden auch für leichte Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen.
3. Im Rahmen von zugesicherten Eigenschaften haftet Macher Software für Folgeschäden nur dann, wenn die von Macher Software abgegebenen Zusicherungen den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollten.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
IX. Sonstige Bestimmungen
1. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr dann in einer Weise zu ergänzen bzw. durch eine entsprechende Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
2. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ausschließlich der Hauptsitz von Macher Software.
3. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Macher Software seinen Hauptsitz hat. Macher Software ist nach seiner Wahl jedoch berechtigt auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen.

